Zitat von Gast
Man ist das ein Laden, die setzen schon Kopfgelder auf ihre eigenen Unternehmer aus,
das ist ja wie bei Idi Amin!
Wo stand denn, dass es sich um einen Unternehmer handelt? Zudem war Idi Amin nicht unbedingt dafür bekannt, Kopfgelder auszusetzen.
Zitat von HLoop
Der Straftatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) ist mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bedroht!
Voraussetzung für den Straftatbestand ist allerdings, dass eine Verdächtigung bzw. Beschuldigung wider besseren Wissens erfolgt. Liegt dieses bessere Wissen nicht vor handelt es sich lediglich um eine Verdächtigung, nicht um eine falsche Verdächtigung, auch wenn sich später herausstellt, dass der Verdacht unbegründet war. Ansonsten würde sich ja jeder, der eine vermeintliche Ordnungswidrigkeit oder Straftat zur Anzeige bringt, der Verfolgung wegen falscher Verdächtigung aussetzen, wenn der Verdächtigte nicht bestraft wird.