#1

Besprechung Ordnungsdienst und Bußgeldstelle

in IG-Taxi-Lübeck 30.03.2011 22:37
von IG-Taxi-Lübeck • 178 Beiträge

Am 30.03.2011 fand auf Wunsch und Anregung der Lübecker Funktaxen ein Treffen mit Vertretern des Ordnungsdienstes und der Bußgeldstelle statt.
Da ein früherer Termin abgesagt wurde, hat sich auch die IG-Taxi daran beteiligt.
Geladen hatte der Leiter der Zulassungsstelle, der das Treffen auch moderierte. Neben je einer Vertreterin der o.g. Behörden waren ein GF der Lübecker Funktaxen und die Vertreter der IG-Taxi erschienen.


Worum ging es, was ist das Ergebnis?


Parkmöglichkeiten für Taxis bei der Personenbeförderung

Von Seiten der LFT wurde die Problematik erläutert, dass es einem Taxifahrer möglich sein muss, hilfsbedürftige Fahrgäste vom Taxi z.B. in die Arztpraxis zu begleiten.
Von Seiten des Ordnungsdienstes wurde entgegnet, dass es gar nicht so viele Fälle gäbe, in denen es zu OWI-Bescheiden gegen Taxifahrer komme.

Lösung:
Es wurde zugesichert, dass bei Taxis im Halteverbot zwar grundsätzlich eine Vormerkung durch die Aussendienstmitarbeiter durchgeführt würde, hierzu erfolgt auch die Aufnahme der Daten in das entsprechende Gerät. Jedoch werden die Mitarbeiter zukünftig die Vormerkzeit so bemessen, dass es wohl jedem Fahrer möglich sein müßte, einen Fahrgast auch zu Fuß in den dritten Stock zu bringen und in dieser Zeit auch zu seinem Taxi zurückzukehren.

Alle Anwesenden waren der Auffassung, dass dies eine sehr großzügige Regelung ist, die unseren Erfordernissen mehr als gerecht wird.

Wir bedanken uns für dieses Entgegenkommen und erwarten von allen Kollegen, dass diese Regelung nicht für private Zwecke mißbraucht wird und hiermit auch eventuelle "Spannungen" zwischen Fahrern und dem Aussendienstpersonal, so es sie denn bisher gab, der Vergangenheit angehören.

Zur Beachtung

Fahrer, die zukünftig ein Ticket vorfinden, sollten sich aber unbedingt von dem jeweiligen Kunden oder der Praxis bescheinigen lassen, dass sie dort tätig waren. Es besteht kein Anspruch auf eine automatische Einstellung durch die Bußgeldstelle!



Zugeparkte Taxistände

Von Seiten der IG wurde der Wunsch geäussert, dass der Ordnungsdienst doch im Innenstadtbereich ein grösseres Augenmerk auf das private Beparken von Taxitänden legen und doch eher mal zum Mittel des Abschleppens greifen möge. Die IG hat darauf hingewiesen, dass es Taxifahrern grundsätzlich untersagt sei, sich ausserhalb von Taxiständen bereitzuhalten.

Antwort:
Man setzt hier weiterhin auf des Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die sei in der überwiegenden Zahl der diskutierten Fälle nicht gegeben. Man verweist auf ausreichend andere Parkmöglichkeiten und gegebenenfalls eben darauf, einen anderen Taxistand aufzusuchen.

Der Hinweis, dass Verwaltungsgerichte in verschiedenen Bundesländern in Fällen abgeschleppter privater PKW von Taxiständen eindeutig pro Verwaltung geurteilt und die Verhältnismäßigkeit als jederzeit gegeben ansahen, konnte nicht überzeugen, da das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht da erfahrungsgemäß gerne anders urteile.

Allerdings wahre man auch im Vorgehen gegen Taxifahrer immer die Verhältnismäßigkeit, auch, wenn diese nicht immer dort stehen würden, wo es erlaubt sei.

Beispielhaft sei hier von unserer Seite mal die kreative Ausweitung des Taxistands Wahmstraße benannt, dass viele im Gewerbe, auch uns, offensichtlich mehr stört, als den Ordnungsdienst.

Das muß man dann wohl so akzeptieren.



Fazit:

Das Zugeständnis beim Thema Be- und Entladen in Halteverboten darf als großzügiges Entgegenkommen gewertet werden, was die unbefriedigende Haltung beim Thema Taxistände dann doch aufwiegt.


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#2

RE: Besprechung Ordnungsdienst und Bußgeldstelle

in IG-Taxi-Lübeck 31.03.2011 11:12
von Rettich • 320 Beiträge

Was die Parkmöglichkeiten bei der Personenbeförderung angeht ist das sicher eine vernünftige Regelung. Hilfreich wäre es vielleicht auch, sich für solche Fälle ein kleines Schild ins Taxi zu legen, aus dem hervorgeht, dass man nur kurz dort steht, um einen hilfsbedürftigen Fahrgast zu begleiten, und dieses dann im "Einsatzfall" sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert.

Was die zugeparkten Taxistände angeht muss man leider sagen, dass die eigenen Kollegen dort nicht immer beispielhaft voran gehen. Nicht selten erlebe ich es im Bereich der Innenstadt, dass ein im Grunde freier Stand nicht angefahren werden kann, weil dort ein oder zwei Taxis so intelligent parken, dass der gesamte Stand blockiert ist. Hier sollten wir uns als Taxifahrer auch zunächst ein wenig an die eigene Nase fassen, denn ein Taxistand dient der Bereithaltung von Taxis, und ist nicht zum parken selbiger vorgesehen.

Das Argument, man könne ja auf andere Stände ausweichen, ist allerdings wenig hilfreich. Im Bereich der südlichen Altstadt sind die Halteplätze ohnehin schon rar, da tut ein zugeparkter Stand Mühlenstraße schon weh. Und wenn ich eigentlich auf den Ständen Koberg oder Breite Straße in der Nachtschicht theoretisch als erster stehen könnte, wegen zugeparkter Stände aber als neunter auf die Beckergrube ausweichen muss, ist das für mich als Fahrer natürlich suboptimal.

Im Gesamtpaket ist das sicher ein guter Kompromiss, über den sich allerdings die Tagfahrer vermutlich mehr freuen werden als die Nachtfahrer.


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#3

RE: Besprechung Ordnungsdienst und Bußgeldstelle

in IG-Taxi-Lübeck 31.03.2011 20:56
von Ein Kollege

Betrifft nicht den Innenstadtbereich, sondern den Bereich Hochschulstadtteil. Dort ist seit längerer Zeit ja nun auch ein Taxistand eingerichtet, der leider immer wieder, oder ausschlieslich, von auswärtigen Taxen zugestellt ist. Man hat vielleicht eine Tour dorthin und möchte sich auf diesen besagten Stand stellen. Geht nicht, weil besetzt. Was tun?


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#4

RE: Besprechung Ordnungsdienst und Bußgeldstelle

in IG-Taxi-Lübeck 01.04.2011 10:11
von IG-Taxi-Lübeck • 178 Beiträge

Wenn die "Kollegen" nicht vor Ort sind, mal bei Junge reinschauen und freundlich um Räumung bitten.

Falls kein Fahrer zu finden ist, sollte man einige Fotos mit Details machen, sich Uhrzeit und Besonderheiten notieren und das ganze dann beispielsweise online bei der Bußgeldstelle anzeigen.

Falls die Taxifirma bekannt ist, kannst Du uns die Bilder zukommen lassen und wir würden uns dann mal freundlich mit der Firma in Verbindung setzen und um Abhilfe bitte. Der Hinweis auf ein abmahnfähiges Verhalten wirkt manchmal Wunder. Falls es sich bei Dir um einen Fahrer der LFT handelt, der Stand wird ja nur dort genutzt, sind natürlich auch die dortigen GF sicher gerne bereit, da mal aktiv zu werden.

Aber wie oben geschildert, es bedarf zweifelsfreier Belege.

Und am besten ist natürlich immer eine Deeskalationsstrategie.


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