Auf Vorschlag der IG-Taxi-Lübeck wird die Lübecker Genehmigungsbehörde ab sofort allen neuen Taxen einheitliche Kennzeichen zuteilen, soweit der Unternehmer keine Sonderwünsche äussert.
Damit wurde auf das Argument reagiert, dass einheitliche Kennzeichen zu einer besseren Tranparenz für die Kunden führen können, da sich der Kunde nur noch die Ziffer merken muss, die zukünftig grundsätzlich der Ordnungsnummer entsprechen soll. Diese Transparenz kann ein Qualitätsmerkmal darstellen, Kunden können bei Angabe der Wagennummer bei der telefonischen Bestellung zudem erkennen, ob sie in das richtige Taxi einsteigen. Das kann helfen, Fehltouren zu minimieren und die Wirtschaflichkeit weiter erhöhen.
Die Buchstabenkombination TX bleibt zukünftig Taxen vorbehalten, so dass im Idealfall in einigen Jahren möglichst alle Taxen mit einem Kennzeichen HL TX xxx ausgestattet sein könnten.
Da sich die Gesellschafter der Minicar Taxiservice Zentrale bereits vor einiger Zeit entschlossen, dass alle bei ihnen angeschlossen Taxen ein MC in Verbindung mit der zentralenintern vergebenen Ordungsnummer (ON) zu führen haben, Dienstleistungsnehmer sich also vertraglich verpflichten müssen, ein MC Wunschkennzeichen zu beantragen, stieß der Vorschlage dort leider auf wenig Gegenliebe. Minicar wird demnach ein MC als Standard angeboten. Den Lübecker Funktaxen wurde dagegen grundsätzlich die Vergabe des LF (für Lübecker Funktaxen) als einheitliches Kennzeichen vorgeschlagen.
Sowohl IG Taxi, wie auch Lübecker Funktaxen halten dies zwar für suboptimal, solange zukünftig durchgängig jedoch die ON im Kennzeichen wiederzufinden ist, einen akzeptablen Kompromiss. Die GF der Lübecker Funktaxen wird ihren Unternehmern wohl dennoch empfehlen, ein TX zu führen.
An eine Zwangsumschreibung ist nicht gedacht. Die Regelung gilt für Neukonzessionen oder Fahrzeugwechsel. Für freiwillige Wechsel fallen natürlich die normalen Verwaltungskosten an.
Wichtig für die Kaufleute unter den Taxiunternehmern: Das TX Kennzeichen wird von der Behörde zugeteilt, es werden also keine Gebühren für ein Wunschkennzeichen fällig. Bei allen anderen Kombinationen wird diese jedoch erhoben.