#31

RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?

in IG-Taxi-Lübeck 11.03.2012 13:45
von Gast

7,89€,
Ist ja schön, sinkende Umsätze bei steigenden Kosten, lassen sich am besten auffangen
durch steigende Lohnkosten bei sinkender Leistungsbereitschaft
Sehr interessant.


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#32

RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?

in IG-Taxi-Lübeck 11.03.2012 14:06
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Ich bin zwar kein Verfechter von Stundenlöhnen im Taxigewerbe, wir sollten uns aber darüber im Klaren sein, dass ein Stundenlohn, sofern überprüft und durchgesetzt, erheblich lenkende Wirkung auf das Angebot an Taxen haben wird.

Er wird sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze kosten, Umsätze und Gewinne bei EWU sichern, mit ein wenig Optimismus leicht steigern.

Diejenigen MWU, die heute schon so aufgestellt sind, dass sie halbwegs legale Arbeitsplätze vorhalten, werden möglicherweise überleben, diejenigen, deren Geschäftsmodell zu 100% auf Sozialabgaben- und Steuerhinterziehung fusst, sind dann hoffentlich weg.

Das größte Problem bleiben aller Orten die Behörden. Wenn wir heute in Lübeck nach Auskünften fragen hören wir immer nur eine Antwort: Dafür haben wir kein Personal!


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#33

RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?

in IG-Taxi-Lübeck 13.03.2012 00:52
von Anonymous

Jelen braucht doch bei den Konzessionsverlängerungen nur die Daten der Fahrer mit Verdienst und Stundenleistung mit der Agentur für Arbeit abgleichen....
Müsste doch vom Aufwand her machbar sein, werden ja nicht alle gleichzeitig verlängert.
Auch gerne mal mit den Nachbargemeinden abgleichen...
Viele denken ja, sie sind unantastbar wenn sie in z.B. SE, OH, RZ, usw. gemeldet sind und in HL in Vollzeit Taxifahren...


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#34

RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?

in IG-Taxi-Lübeck 29.04.2012 08:33
von Rettich • 320 Beiträge

Zitat von Gast
7,89€,
Ist ja schön, sinkende Umsätze bei steigenden Kosten, lassen sich am besten auffangen
durch steigende Lohnkosten bei sinkender Leistungsbereitschaft



Eine zeitbasierte Bezahlung zieht nicht zwingend sinkende Leistungsbereitsschaft nach sich. Das hängt schlicht von der Auswahl der Fahrer ab. Die Anzahl leistungsbereiter Fahrer ist jedoch proportional zum Lohngefüge. Daher muss sich niemand wundern, wenn immer noch Halsabschneider unter den Fahrern unterwegs sind.


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#35

RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?

in IG-Taxi-Lübeck 06.05.2012 05:17
von hermann • Besucher | 149 Beiträge

Zitat von Rettich


Eine zeitbasierte Bezahlung zieht nicht zwingend sinkende Leistungsbereitsschaft nach sich. Das hängt schlicht von der Auswahl der Fahrer ab.



das ist nicht nur bei uns so



gesehen bei Joey´s Pizza-Rösterei Marlistr./Ecke Arnim

zwei mal Doppelklick auf´s Bild dann ist der geniale Werbetext auch zu lesen


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#36

RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?

in IG-Taxi-Lübeck 28.07.2012 22:47
von Schmidt

Liebe Kollegen,
ich kann leider nicht verhehlen, das es mir einen gewissen Kick versetzt hat,
wie ich heutigen Tages den Satz § 3 Verbot bestimmter Akkordlöhne, Prämien und Zuschläge
in einem Lübecker Forum entdeckt habe!
Das hätte ich nämlich so noch im November, wie ich eine diesbezügliche Beschwerde an das Hamburger AfA schrieb,
kaum zu hoffen gewagt, dass es die Runde machen würde ....

Nun ist es auch an anderen Kollegen etwas daraus zu machen und das weiter zu tragen!
mit solidarischen Grüßen aus Hamburg,
Rainer Schmidt


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#37

RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?

in IG-Taxi-Lübeck 28.07.2012 22:58
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Einmal hätte gereicht


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#38

RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?

in IG-Taxi-Lübeck 11.02.2013 16:28
von Anonymous

Ein Beispiel zu den Fahrerprozenten:
Ende letzten Jahres hat ein Fahrer ohne Not seinen Job bei einem Unternehmer aufgegeben, dieser zahlte ihm ein Festgehalt inklusive Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie bezahltem Urlaub.
Der Fahrer wechselte zu einem Unternehmer einer anderen Zentrale, wo er nun, niedrig angemeldet, wieder auf Prozenten fährt um nebenbei Arbeitslosengeld zu kassieren!!!
Ich frage mich, wie sowas geht. Garnicht einmal moralisch, nein praktisch! Es handelt sich bei beiden Unternehmern um Mehrwagenunternehmer. Wie kann ein Mehrwagenunternehmer, der dazu noch nicht einmal selbst fährt, den Behörden denn auf Dauer und glaubhaft sein Geschäft erklären?! Das muß doch irgendwann einmal auffliegen!
Von diesem Fall weiß ich aus erster Hand, daß die Behörden einen Tipp erhalten haben, aber es scheint nichts passiert zu sein.
Vielleicht will man davon ja garnichts wissen. Es ist nur eine Schande für die ehrlichen Unternehmer und auch Fahrer, deren Existenz auf dem Spiel steht!


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#39

RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?

in IG-Taxi-Lübeck 11.02.2013 18:13
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Wenn es einen Tip gegeben hat, dann wird da ganz sicher auch geprüft. Nur das werden die Behörden dem Anzeigenden kaum auf die Nase binden.
Und es läuft auch nicht jeder Unternehmer damit Werbung, wenn er die Steuerfahndung im Haus hatte. Allerdings ist s auch ein Trugschluss, dass es logische Konsequenz wäre, dassein Taxiunternehmer vom Markt verschwindet, nur weil er ein paar Zehntausend Euro Steuerschulden hat. Zumindest nicht, solange er die und die Strafe begleichen kann.


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#40

RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?

in IG-Taxi-Lübeck 23.02.2013 10:26
von Juleb • Besucher | 358 Beiträge

Zitat von HLooP
Offensichtlich scheint sich aber zumindest in Lübeck noch niemand besonders über dieses Thema aufzuregen.

Wir sprechen hier immerhin auch von Arbeitszeitbegrenzung auf 9h - auch für Unternehmer. Wir sprechen auch von Festlöhnen, egal zu welcher Zeit.

Da müßten doch eigentlich alle Fahrer Freudentänze vollführen, wenn man u.a. an Nachtschichtumsätze im zweistelligen Bereich denkt.

Das Thema kommt mit Sicherheit in Kürze auch in Lübeck auf die Tagesordnung. 15 von 16 Länderbehörden haben die gängige Entlohnungspraxis nach Umsatz für illegal erklärt.



Aber was immer funktioniert hat, soll auch weiter funktionieren - deshalb hier wohl keine Freudentänze...


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#41

RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?

in IG-Taxi-Lübeck 22.05.2013 04:42
von Schmidt

Immer wieder gerne erzählt das Märchen von der arbeitsplatzvernichtenden Wirkung von Festlohn/Mindestlohn.
Wie das so ist bei Märchen: Auf den Wahrheitsgehalt kommt es nicht an. Hauptsache es ist spannend und danach
schläft man gut ein.

Gruß, Rainer


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#42

RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?

in IG-Taxi-Lübeck 27.11.2013 16:10
von Wattwurm • 309 Beiträge

+ Breaking News++ Breaking News++ Breaking News++ Breaking News++ Breaking News++ Breaking News++ Breaking News++ Breaking News+

Habemus Mindestlohn!

Der Vertragstext der Koaltionsverhandlung zum Thema Mindestlohn im Wortlaut!!


Allgemeine gesetzliche Mindestlohnregelung

Gute Arbeit muss sich einerseits lohnen und existenzsichernd sein. Anderseits müssen Produktivität und Lohnhöhe korrespondieren, damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten bleibt. Diese Balance stellen traditionell die Sozialpartner über ausgehandelte Tarifverträge her.
Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit Sinkende Tarifbindung hat jedoch zunehmend zu weiße n Flecken in der Tariflandschaft geführt. Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns soll ein angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden.

Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt.
Von dieser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem AEntG. Tarifliche Abweichungen sind unter den folgenden Bedingungen möglich:
•Abweichungen für maximal zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 durch Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene
•Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.
•Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Koalitionsverhandlungen geltende Tarifverträge, in denen spätestens bis zum 31. Dezember 2016 das dann geltende Mindestlohnniveau erreicht wird, gelten fort.
•Für Tarifverträge, bei denen bis 31. Dezember 2016 das Mindestlohnniveau nicht erreicht wird, gilt ab 1. Januar 2017 das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau.
•Um fortgeltende oder befristete neu abgeschlossene Tarifverträge, in denen das geltende Mindestlohniveau bis spätestens zum 1. Januar 2017 erreicht wird, europarechtlich abzusichern, muss die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) bis zum Abschluss der Laufzeit erfolgen.Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen – erstmals zum 10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 – von einer Kommission der Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst und anschließend über eine Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit allgemein verbindlich. Die Mitglieder der Kommission werden von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer benannt (Größe: 3 zu 3 plus Vorsitz). Wissenschaftlicher Sachverstand (ohne Stimmrecht) wird auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1 plus 1) hinzugezogen. Der Vorsitz ist alternierend, die genaue Regelung wird hierzu im Gesetz getroffen. Wir werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeiten und mögliche Probleme, z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung berücksichtigen.Im Übrigen ist klar, dass für ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der Minijobregelung vergütet werden, die Mindestlohnregelung nicht einschlägig ist, weil sie in aller Regel nicht den Charakter abhängiger und weisungsgebundener Beschäftigung haben.

>>>>>>>> http://youtu.be/pO-2NAqj1tc >>>>>>>>>>> http://youtu.be/sqtZ_c3cyhE


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#43

RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?

in IG-Taxi-Lübeck 27.11.2013 19:30
von Wattwurm • 309 Beiträge

Hier der ganze Koalitionsvertrag: http://www.spiegel.de/media/media-32776.pdf


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#44

RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?

in IG-Taxi-Lübeck 27.11.2013 19:36
von Wattwurm • 309 Beiträge

Presseerklärung des BZP zum Koalitionsvertrag:

Frankfurt/M. - Zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen und zum vereinbarten Mindestlohn erklärt der Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands BZP, Michael Müller:

„Jeder Bäcker kann die durch den Mindestlohn entstehenden Mehrkosten sofort auf Brot und Brötchen aufschlagen, die Taxi-Unternehmer nicht! Während alle Branchen Lohnerhöhungen für die eigenen Mitarbeiter direkt und sofort über Preisanhebungen an ihre Kunden weitergeben können, ist dies für die Taxi-Unternehmen in Deutschland nicht möglich. Die Tarife für Beförderungsleistungen werden von den Kommunen festgelegt. Daher plädiert der BZP angesichts derzeit bestehender Taxitarife für eine Überbrückungsfrist von mindestens zwei Jahren, um die entsprechenden Änderungsverfahren umzusetzen. Dies kann nach allen Erfahrungen nicht innerhalb von 12 Monaten bis Anfang 2015 gelingen.“

Die Preise für Beförderungsdienstleistungen werden in einem komplizierten Verfahren von der öffentlichen Hand festgelegt. Es handelt sich dabei also nicht um die zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern ausgehandelten Mantel- und Lohntarifverträge. Bei einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro müssen die Kosten für Taxi-Fahrten aber um etwa 20 bis 25 Prozent steigen, besagt ein Expertengutachten.

Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:



RA Thomas Grätz,
Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes e.V. (BZP)

Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP)

Quelle: http://www.bzp.org/Content/MELDUNGEN/Akt...ionsvertrag.php


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#45

RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?

in IG-Taxi-Lübeck 27.11.2013 20:25
von Wattwurm • 309 Beiträge

Lieber BZP,

um die Einführung eines Mindestlohnes im Taxigewerbe wird seit 2005 in verschiedenen Taxiforen heftigst debattiert. Der BZP hat das Thema allerdings erst seit ein paar Monaten für sich entdeckt und vorher komplett ignoriert, nach dem Motto "Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird" und vielleicht geht der Kelch ja doch an uns vorbei....! Hätte man das Thema nicht ignoriert und stattdessen frühzeitig, z.B. in 2009 oder in 2010 gemäß AEntG ( Arbeitnehmerentsendegesetz) einen branchenspezifischen Mindestlohn unter 8,50 Euro ( z.B. 7,10 Euro ) für das Taxigewerbe abgeschlossen, dann hätte man laut der heute getroffenen Koalitionsvereinbarung noch 2 Jahre mehr Zeit gehabt, einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro einzuführen. Die Ignoranz des BZP wird nun bestraft. Statt zum 1.1.2017 wird nun der Mindestlohn bereits am 1.1.2015 fällig, also in einem Jahr! Und, ganz wichtig, man hätte mit einem branchenspezifischen Mindestlohn gemäß AEntG einen gleitenden und "sanften" Übergang zum einem gesetzlichen Mindestlohn gehabt, der den Taxiunternehmern mehr Zeit gelassen hätte sich auf einen gesetzlichen Mindestlohn vorzubereiten.

Auf Grund der Ignoranz des BZP und in Vertrauen darauf das der "Kelch" an dem Taxigewerbe wohl schon irgendwie vorbei gehen wird, weil das ja beim BZP kein Thema war und man das den Mitgliedern auch so vermittelt hat, haben sich viele Taxiunternehmer noch in diesem Sommer Leasingverträge von Neufahrzeugen mit Laufzeiten von 4 Jahren unterschrieben und Fahrer eingestellt. Wie kommen die in einem Jahr aus ihren Leasingverträgen heraus, wie werden diese Unternehmer möglichst sozialverträglich ihre Fahrer wieder los! Ich bin gespannt auf Ihre Antworten!
Gute Nacht BZP, schlaft weiter!


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