Heute richten wir uns mal speziell an die Fahrer von Lübecker Funktaxen und Minicar, die in diesem Fall wohl überwiegend betroffen sein dürften.
Die Stadt ist mit dem Hinweis an uns herangetreten, dass es insbesondere für den Taxistand Schwartauer Allee Beschwerden gegen Taxifahrer gibt, die dort mit laufendem Motor stehen. Nach unseren Informationen aus anderer Quelle gibt es diese Beschwerden schon seit mehr als einem Jahr.
Die Verwaltung bittet die betreffenden Fahrer eindringlich, dort, wie auch an allen anderen Taxiständen die Motoren auszuschalten und verweist auf den §30 StVO, nach dem das unnötige Laufenlassen des Motors verboten ist.
Seitens der Stadt baut man auf die Einsicht der Lübecker Taxifahrer, kündigt für den Fall anhaltender Beschwerden jedoch Kontrollen an.
Also liebe Kollegen, achtet bitte darauf und informiert auch andere Kollegen, die hier vielleicht nicht mitlesen. Wir können uns diesbezüglich keine schlechte Presse erlauben und die steht unserer Einschätzung nach ins Haus, wenn das Problem nicht abgestellt wird.
Zitat von StVO
§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen [...]