#1

Zeitenwende im Taxigewerbe?

in Pflichtfahrgebiet 08.02.2013 20:43
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Umsatzlohnverbot, Arbeitszeitgesetz, Fiskaltaxameter, Mindestlohn - das sind die Schlagworte, mit denen sich jeder Taxiunternehmer und -fahrer in Zukunft befassen sollte.

2017 wird das sog Fiskaltaxameter Pflicht. Umsatzlohn wird bis dahin höchstwahrscheinlich verboten sein und die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes für Angestellte strenger überwacht werden. Was die einen als Gefahr für das Gewerbe sehen, wird von anderen mit Hochspannung und Hoffnung darauf, dass vieles im Gewerbe besser wird, erwartet.

Dies hat jetzt offensichtlich auch bei allen maßgeblichen Gewerbevertretern in Deutschlands Norden herumgesprochen, die sich jetzt beim Glückstädter Treffen dieser Thematik angenommen haben.

Zitat


Das Taxigewerbe wird umgekrempelt

In neuer Umgebung aber mit alten Brennpunktthemen beschäftigten sich die Verbands- und Zentralenvorstände der norddeutschen Taxiverbände und Zentralen am vergangenen Wochenende bei ihrem traditionellen Glückstädter Treffen.
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Und darum geht es

Verbot des Umsatzlohnes
Anfang 2012 hat die Hamburger Wirtschaftsbehörde in Übereinkunft mit dem Amt für Arbeitsschutz für sich beschlossen, dass für angestellte Fahrer des Taxigewerbes das Fahrpersonalgesetz (FPersG) anzuwenden ist und hier insbesondere der §3, der bestimmte Akkordlöhne verbietet, zu denen auch die Bezahlung nach Umsatz zu zählen sei, die dazu geeignet sind, die Sicherheit im Verkehr zu gefährden. Zwar bezieht sich das FPersG nicht auf Fahrzeuge mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen, die für die Personenbeförderung eingesetzt werden und eine Gesamtmasse von 3,5t nicht überschreiten, wohl aber auf Fahrpersonal, für das das Arbeitszeitgesetz (ArbG) anzuwenden ist, was ausnahmslos für alle abhängig beschäftigten Taxifahrer gilt.

Soweit bekannt, macht die Hamburger Wirtschaftsbehörde die Zuverlässigkeit des Unternehmers bereits von entsprechenden Arbeitsverträgen abhängig.


Das ist die Praxis
Insbesondere in Deutschlands Städten wird nahezu ausnahmslos nach Umsatz entlohnt. Dabei werden gesetzliche Zuschläge zwar gerne mit eingerechnet, so dass der Fahrer zwar nicht in den Genuß eines echten steuerfreien Zuschlages kommt, sich aber sein rentenwirksames Einkommen vermindert.



Arbeitszeitgesetz max 48 Stunden pro Woche
In engem Zusammenhang mit dem FPersG ist das Arbeitszeitgesetz zu sehen, welches grundsätzlich für alle Arbeitnehmer Gültigkeit hat. Neben vielen Sonderregelungen, wie Ausgleich für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit kommt es hier insbesondere auf die zulässige regelmäßige Wochenarbeitszeit an. Diese darf 48 Stunden nicht überschreiten!

Seit kurzem ermittelt die zuständige Hamburger Behörde anhand der ihr vorliegenden Zahlen, ob sich die gefahrenen Kilometer mit der Anzahl der Beschäftigten und den zulässigen maximalen Arbeitszeiten in Einklang bringen lässt. Stellt sich dabei heraus, dass ein Angestellter die angegebene Fahrleistung in regelmäßig 48 Wochenstunden und 24 Werktagen bezahltem Urlaub nicht alleine erbracht haben kann, wird die Zuverlässigkeit des Unternehmers in Frage gestellt, was, wenn diese verneint werden kann, zum Entzug der Konzession führen muss.

Das ist die Praxis
Insbesondere in Städten mit überwiegendem Zufallsgeschäft, lassen sich die erforderlichen Umsätze in den seltensten Fällen in den gesetzlichen Arbeitszeiten erreichen. Arbeitswochen mit 6 Einsatztagen à 10 Stunden und deutlich mehr sind hier oft die Regel.


Fiskaltaxameter
Ende 2016, Anfang 2017 muß jedes Taxi mit einem sogenannten Fiskaltaxameter ausgestattet sein, welches alle Umsätze sicher und unveränderbar speichern kann und die digitale Auswertung durch die Finanzbehörden ermöglicht. Zwar wird es weiterhin möglich sein, unbare Fahrten oder frei vereinbarte Fahrten durchzuführen, allerdings werden diese Fahrten dann natürlich als Leerfahrten im Taxameter gespeichert, was dann einen hohen Erklärungsaufwand für den Unternehmer bedeutet.

Das ist die Praxis
Die Taxameterdaten werden bei Kontrollen in aller Regel nicht zur Ermittlung der tatsächlichen Umsätze herangezogen, da hierzu eine unklare Rechtslage besteht. Gelegentlich gehen Taxameter auch überproptional häufig "kaputt", so dass sie in den entsprechenden Werkstätten regelmäßig genullt werden.

Hamburg hat vor ca 2 Jahren ein 3,5 Mio Förderprogramm aufgelegt, dass den vorzeitigen Einbau von Fiskaltaxametern mit je etwa 900€ fördert. Umstritten ist das Engagement der Firma Tesymex, dessen Geschäftsführer Thomas Krause bundesweit als Gutachter für Taxibehörden tätig ist.


Mindestlohn
Es dürfte aus heutiger Sicht klar sein, dass es nach der nächsten Bundestagswahl entweder einen Mindestlohn (SPD) oder eine Lohnuntergrenze (CDU) geben wird. Es sollte, vor dem Hintergrund der o.g. Punkte, klar sein, dass es hier keinen Sonderweg für das Taxigewerbe geben wird.



Ich werde jetzt hier nicht alle Gesetze im einzelnen zitieren, es sei denn, dass sich eine entsprechende Diskussion ergibt. Tatsächlich werden die drei ersten Punkte bereits seit längerem, teils heftig, in verschiedenen Taxiforen diskutiert, genannt sei hier taxiforum.de
Ich habe hier die wesentlichen Sachverhalte zusammengestellt und die Auffassung der Hamburger Taxibehörde wiedergegeben, die in der Vergangenheit häufig den Weg für Veränderungen im Taxigewerbe bereitet hat. Beispielhaft seien hier die Schichtzettel erwähnt, die ja auch in Lübeck mittlerweile obligatorisch sein dürften.

Es ist gemeinhin bekannt, in welche hohem Maße im Taxigewerbe, wie auch in vielen anderen Bargeld trächtigen Geschäftszweigen an der Steuer vorbei gearbeitet wird. Insbesondere im Taxigewerbe ist hier aber auch die Ursache für die eklatant prekären Arbeitsverhältnisse zu suchen.
Von daher sind die o.g. Maßnahmen unbedingt zu begrüßen. Sollten die Taxibehörden ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen, besteht berechtigte Hoffnung, dass es zu einem Rückgang überzähliger Taxis kommt, die nur deshalb am Markt bestehen, weil es zu einfach ist, am Fiskus vorbeizuwirtschaften und weil das geschäftliche Risiko durch die Abschaffung des Umsatzlohnes nicht weiter in beträchtlichem Umfang auf die Fahrer übertragen wird.


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#2

RE: Zeitenwende im Taxigewerbe?

in Pflichtfahrgebiet 09.02.2013 10:11
von Juleb • Besucher | 358 Beiträge

ok, für mich würde das bedeuten, dass mir mein Job irgendwann wieder Spaß machen könnte....


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#3

RE: Zeitenwende im Taxigewerbe?

in Pflichtfahrgebiet 09.02.2013 14:41
von Garstiger Gast

Wunderbar,hoffentlich kommt alles so wie beschrieben.Es kann nicht angehen das es Fahrer gibt,welche 5 Tage die Woche fahren,auf 500.-Euro angemeldet sind,Hartz4 beziehen und Privat einen SL fahren.
Solche Machenschaften gehören unterbunden.Unternehmer welche so etwas fördern,gehören vom Markt.


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#4

RE: Zeitenwende im Taxigewerbe?

in Pflichtfahrgebiet 10.02.2013 16:59
von Anonymous

Zitat von Garstiger Gast
Wunderbar,hoffentlich kommt alles so wie beschrieben.Es kann nicht angehen das es Fahrer gibt,welche 5 Tage die Woche fahren,auf 500.-Euro angemeldet sind,Hartz4 beziehen und Privat einen SL fahren.
Solche Machenschaften gehören unterbunden.Unternehmer welche so etwas fördern,gehören vom Markt.



Der SL ist doch auf jemand anderen zugelassen! Man(n) ist ja nicht doof!
Hartz4 läuft weiter und nebenbei klagt man sich durchs Leben...


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#5

RE: Zeitenwende im Taxigewerbe?

in Pflichtfahrgebiet 10.02.2013 17:23
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Damit ist das SL-Thema dann auch erledigt


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#6

RE: Zeitenwende im Taxigewerbe?

in Pflichtfahrgebiet 10.02.2013 18:37
von Anonymous

Schade, daß es noch so lange dauert!
Wenn das kommt, ist es auch vorbei mit diesen Schein-Taxibetrieben wie ***, *** und Co.
Wo übermüdete Sozialleistungsempfänger rund um die Uhr im Auto wohnen, die sich einen Dreck um Gesetze, geltende Regeln und in unseren Kulturkreisen übliche Umgangsformen kümmern!


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#7

RE: Zeitenwende im Taxigewerbe?

in Pflichtfahrgebiet 12.02.2013 01:02
von Anonymous

Geschichten aus dem (Taxi-) Leben:
Zwei Fahrer, der selbe Unternehmer-
Einer Hartz4 und S-Klasse unterm Hintern und arbeitet 5 Tage.
Der andere ist Fußgänger, hat keinen festen Wohnsitz und arbeitet 7 Tage.
Gerechtigkeit sieht anders aus.


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