#1

Kreditkartengebühren in Düsseldorf verboten!

in Pflichtfahrgebiet 28.11.2012 21:29
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Wie die WAZ berichtet, hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht nun die zwei Euro Kreditkartengebühr, die die Firma Rheintaxi seit einiger Zeit von ihren Kunden kassiert hat, verboten. Zuvor hatte Rheintaxi erfolglos eine solche Gebühr bei der Stadt beantragt.

Link: http://www.derwesten.de/wirtschaft/verbr...-id7338466.html

Bei Rheintaxi handelt es sich um ein Unternehmen, das sich in Düsseldorf durch eine konsequent qualitativ hochwertige Dienstleistung ein gutes Stück vom Markt erobert hat. In anderen Taxiforen wird Rheintaxi auch gerne als "Hansa Ableger", gemeint ist der Hamburger Hansa Funk.

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Kommentar
Das Angebot der Kreditkartenzahlung kostet Geld, das weiß jeder Unternehmer, der seinen Kunden diesen Service bietet. Im Gegensatz zum Einzelhandel darf das Taxigewerbe diese Kosten offensichtlich nicht einfach so auf den Fahrpreis aufschlagen, ohne dass die jeweils zuständige Behörde ihren Segen dazu gibt.
Hieran werden sich dann zukünftig die Geister scheiden. Mehr Kunden durch mehr Service, oder Angebot gemäß Nachfrage, welches vom Verursacher zu finanzieren ist, dem Kunden.


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#2

RE: Kreditkartengebühren in Düsseldorf verboten!

in Pflichtfahrgebiet 28.11.2012 22:02
von Wattwurm • 309 Beiträge

Mal messerscharf überlegen: Eine unentgeltliche Kreditkartengebühr, wird indirekt über den Taxameterpreis quersubventioniert! Das steht nach meiner Rechtsauffassung im Widerspruch zur Tarifpflicht! Und wenn ich schon auf diesem Pfad wandel, dann auch konsequent: Das Urteil des oben benannten Verwaltungsgericht ist Rechtsbeugung!


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#3

RE: Kreditkartengebühren in Düsseldorf verboten!

in Pflichtfahrgebiet 28.11.2012 22:36
von Rettich • 320 Beiträge

Bei der Entscheidung ging es weniger um den Zuschlag an sich, sondern um die Tatsache, dass die Stadt Düsseldorf den Taxiunternehmen verboten hat, den Zuschlag zu erheben. Der Verwakltungsakt stand also auf dem Prüfstand.

Das Gericht hat ja eingeräumt, dass ein solcher Zuschlag zulässig wäre, nur müsse er dann vom Rat der Stadt beschlossen werden. In anderen Städten sind solche Zuschläge offenbar nicht unbekannt.

Quelle: http://www.lokalkompass.de/gelsenkirchen...en-d237088.html


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