Entscheidend ist, das klar wird, dass wir sehr viel stärker im Focus stehen, als es je der Fall war und auch vermeintliche Bagatellen, auch aufgrund von Beschwerden ziviler Verkehrsteilnehmer geahndet werden. Der Eintrag in der Akte kann beispielsweise im Falle der Konzessionsverlängerung oder -beantragung negative Folgen bei der Bewertung der Zuverlässigkeit haben.
Im vorliegenden Fall ging es um eine angebliche Auseinandersetzung des Fahrers mit dem Beschwerdeführer, der diesen allerdings nach seinen eigenen Angaben (das Beschwerdeschreiben liegt uns vor) sogar selbst provoziert hat.
Es dürfte aber klar sein, dass wir in solch konkreten Fällen nicht mit Namen oder durch Dritte nachvollziehbaren Sachverhalten rausrücken. Und schon gar nicht dann, wenn die Betroffenen uns hierzu um Rat gefragt haben. Die Veröffentlichung des ungefähren Sachverhaltes sollte aber für jeden Fahrer und Unternehmer ausreichen, um entsprechende Schlüsse für sich daraus abzuleiten.