Zitat von Freibeuter
Schade,ich dachte es gibt Neues.Es soll noch eine Klage gegen die Öffnung gestellt worden sein.Entsprechender Unternehmer sieht Chancen positiv.
Meine Meinung:Der Zug ist abgefahren ,da wird keiner mehr mit der roten Kelle winken.Müssen wir das beste draus machen.
Die Aussicht auf einen Klageerfolg schätze ich gegen Null ein. Lübeck ist einmal auf die Nase gefallen und hat im Prinzip eine Vorreiterurteil erwirkt, welches in der Folge die Öffnung der Listen in Kiel bewirkt hat. Die damals beteiligten städtischen Stellen haben sich laut eines beteiligten Unternehmers danach dahingehend geäussert, dass, sollte jemals wieder jemand mit Klage drohen, die Liste freigegeben würde.
Seidem hat es bundesweit eine Vielzahl von Urteilen gegeben, die meist mit einer Schelte für die Kommunen endeten, an der Zulassung weiterer Taxen aber nichts geändert haben. In Berlin hat erst vor kurzem ein Unternehmer versucht, auf rechtlichem Wege ein Ende der freien Konzessionsvergabe zu erwirken, ohne Erfolg. Ich sehe nicht, dass sich ein Lübecker oder Schleswiger Gericht da anders entscheiden sollte. Auf Bundesebene kann ein aus der Sicht der Mehrheit des Gewerbes negatives Urteil noch viel fatalere Folgen haben.
Zudem zitiere ich hier mal die Aussage von Thomas Krotz (Taxi Kiel), die Du ja auch noch in den Ohren aben dürftest, Freibeuter: "Man kann nicht gegen die Vergabe einer Konzession klagen". Hintergrund: Man hatte auch in Kiel vor, den Klageweg zu beschreiten, dieses aber nach eingehender Prüfung fallen gelassen.
So, zu dem "Ungemach"
Es gibt ja immer einige allseits bekannt Unternehmer, die sofort nach dem Anwalt schreien, Namen gäbe es da reichlich zu. Wenn nun aber "Kollegen", die als alles andere, als streitsüchtig gelten, klar zum Ausdruck bringen, zur Konzessionverlängerung in Begleitung eines Anwaltes zu erscheinen, oder langjährige Nebenerwerbsunternhemer mit einem tadellosen finanziellen Hintergrund sich fragen lassen müssen, ob das denn überhaupt alles so funktionieren könne und man überlege, ob man (Amt) das denn überhaupt wolle und man dann noch die richtigen, mit allen rechtlichen Wassern gewaschenen Leute erwischt, dann ist dicke Luft angesagt. Zudem wurde gegenüber einem Unternehmer ein Nettoeinkommen in der Größenordung eines Beamten im mittleren Dienst, in etwa der Bes.Gr. A10 + Familienzuschlag + Kindergeld, die Frage geäussert, wie er davon denn Leben könne, das gehe doch gar nicht. Dann müssen die Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle ja alles Hungerleider sein.