#1

Halteverbote Hüxterdamm sind zu beachten

in IG-Taxi-Lübeck 25.11.2011 13:54
von IG-Taxi-Lübeck • 178 Beiträge

Heute erreichte uns eine Mail der Zulassungsstelle Lübeck, die wir im Wortlaut veröffentlichen.


Zitat
Hallo Herr Marx,

immer wieder erhalte ich Informationen, dass Taxen zum Warten auf Kundschaft im Bereich des Hüxterdamm sich einfach an den Straßenrand stellen. Meistens ist dort das Halten und Parken verboten.

Die Regelung in § 3 Abs. 2 der Taxenordnung der HL hebelt die STVO nicht aus. Nach dieser Regelung kann zwar auch außerhalb von Taxenständen auf Kundschaft gewartet werden, aber es muss sich um eine besondere Veranstaltung handeln....die Discoszene am Hüx spricht nicht für eine Ausnahmeregelung....und darüber hinaus muss sich der Taxifahrer in Zonen aufhalten, in denen er parken darf.

Am Hüxterdamm ist nach meiner Information das längere Halten (Parken) am Straßenrand nicht erlaubt.
Dies wird auch nicht durch § 2 Abs. 2 TO legalisiert.

Ich bitte um Veröffentlichung im Taxiforum bzw. Weitergabe an die Taxizentralen / Taxiunternehmer/innen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mischa Jelen


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#2

RE: Halteverbote Hüxterdamm sind zu beachten

in IG-Taxi-Lübeck 25.11.2011 14:07
von IG-Taxi-Lübeck • 178 Beiträge

Hierzu bleibt festzustellen, dass es sich bei der Discoszene am Hüxterdamm sehr wohl um einen Anlass gemäß §3(2) TO handelt, in dem es heißt:

Zitat
Bei Großveranstaltungen und anderen Anlässen, die einen erheblichen Bedarf an Beförderungsleistungen zur Folge haben



Auf die Halteverbote direkt am Hüxterdamm werden wir aus gegebenem Anlass derzeit nicht weiter eingehen.

Da Kollegen aber von der Polizei mit dem Hinweis, dass man Autofahrer dazu zwänge, die durchgezogene Linie zu überfahren, auch dazu aufgefordert wurden, die Hüxbrücke zu verlassen, sei an dieser Stelle ergänzt, dass die Fahrbahn an dieser Stelle eine Breite von mehr als 5 Metern aufweist. Da kein Halteverbot ausgewiesen ist, und die vorgeschriebenen 3m zwischen dem haltenden/parkenden Fahrzeug eingehalten werden, bestehn dort nach unserer Auffassung auch kein anderweitig begründbares Halteverbot.

Dies beinhaltet ausdrücklich keine Aufforderung, sich dort bereitzuhalten. Letztendlich bleibt jeder einzelne Fahrer für sein Handeln selbst verantwortlich.



Diskussionen zum Thema bitte hier:

http://www.taxiforum-luebeck.de/f36t447-...uexterdamm.html


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