Da habe ich mich unzureichend ausgedrückt. Ich beziehe das mehr auf die zwei Konzessionsgebiete. Die sieht das PBefG nicht vor. Eine Gemeinde, eine Behörde, ein Konzessionsgebiet.
Die Lübecker Lösung läuft auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz zuwider.
Die Genehmigungsbehörde kann jedoch Dienstpläne erlassen, sollte es Anlass zu der Befürchtung geben, bestimmte Stadtteile könnten unzureichend mit Verkehrsleistung versorgt sein. Damit wäre auch der Vorwurf, es würden bestimmte Unternehmer bevorzugt, nicht haltbar.