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Taxi - Ordnungswidrigkeiten - Unternehmerhaftung

in Behördliche Anordnungen 05.05.2011 21:51
von IG-Taxi-Lübeck • 178 Beiträge

Zusammen mit dem neuen Tarif wird es noch eine Neuerung in der Lübecker Tarifordnung geben - einen Bußgelkatalog für Verstöße gegen die Tarifordnung.

Allen möglichen Verstößen ist eines gemeinsam: Es wird immer der Unternehmer haftend gemacht werden.
Beispielsweise wird der Ausrede, dass man ja nichts dafür könne, wenn der Fahrer ohne Uhr fahre, wie folgt ein Riegel vorgeschoben werden,

Zitat: "Ordnungswidrig im Sinne (...) handelt, wer als Taxiunternehmer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen §1 Abs. 2 andere, als die nach dieser Verordnung festgesetzen Entgelte anwendet oder anwenden lässt"


Die Formulierungen "fahrlässig" und "anwenden lässt" setzen in jedem Fall immer den Unternehmer für das Handeln seiner Mitarbeiter in Verantwortung.

Weitere Regelungen beziehen sich u.a. auf die Anzeigepflicht von Festpreisvereinbarungen oder die Anwendung von Wartezeiten.

Der Katalog wird einen Strafrahmen von bis zu 10.000€ vorsehen.


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