#1

[Regeln] Lübecker Taxiverordnung

in Pflichtfahrgebiet 16.12.2009 23:06
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Die Lübecker Taxiverordnung enthält Detailregelungen zu den geltenden Gesetzen, insbesondere dem Personenbeförderungsgesetz - PBefG.

http://www.bekanntmachungen.luebeck.de/i...on=view&id=3569


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#2

RE: [Regeln] Lübecker Taxiverordnung

in Pflichtfahrgebiet 29.12.2009 23:05
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Neu ab 30.12.09

Zitat
Artikel 1
§ 3 der Taxenordnung wird folgender Absatz 2 hinzugefügt:


Bei Großveranstaltungen und anderen Anlässen, die einen erheblichen Bedarf an Beförderungsleistungen zur Folge haben, dürfen Taxen in der Zeit von 22.00 Uhr - 06.00 Uhr auch außerhalb der regulären Taxistände bereit gehalten werden. Die Verkehrsvorschriften sind hierbei zu beachten. Bei Bedarf kann die genehmigende Behörde besondere Regelungen treffen.


http://www.bekanntmachungen.luebeck.de/i...on=view&id=3268




Eine lang ersehnte und gerade für die Nachtfahrer dringend nötige Abkehr vom starren Festhalten an der Halteplatzbindung. Aber auch für unsere Kunden, beispielsweise nach einem Discobesuch, Muk- oder Ducksteingäste


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