Neu ab 30.12.09
Zitat
Artikel 1
§ 3 der Taxenordnung wird folgender Absatz 2 hinzugefügt:
Bei Großveranstaltungen und anderen Anlässen, die einen erheblichen Bedarf an Beförderungsleistungen zur Folge haben, dürfen Taxen in der Zeit von 22.00 Uhr - 06.00 Uhr auch außerhalb der regulären Taxistände bereit gehalten werden. Die Verkehrsvorschriften sind hierbei zu beachten. Bei Bedarf kann die genehmigende Behörde besondere Regelungen treffen.
http://www.bekanntmachungen.luebeck.de/i...on=view&id=3268
Eine lang ersehnte und gerade für die Nachtfahrer dringend nötige Abkehr vom starren Festhalten an der Halteplatzbindung. Aber auch für unsere Kunden, beispielsweise nach einem Discobesuch, Muk- oder Ducksteingäste