#1

Die Überprüfung der Rückkehrpflicht ....

in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 12.04.2012 19:24
von Wattwurm • 309 Beiträge

...zum Betriebssitz des Mietwagen durch Privatpersonen, die dann ihre Beobachtungen an die zuständige Behörde oder an des Taxigewerbe melden, ist ein Eingriff in hoheitliche Aufgaben, die mit dem Datenschutz nicht vereinbar sind. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertise des hessischen Beauftragten für Datenschutz!

Zitate aus der Expertise:

-Bei den Kontrollen zur Rückkehrpflicht von Mietwagenfahrern darf ein Ordnungsamt private Dritte ( Taxiunternehmer ) nicht beteiligen. Feststellungen von Rechtsverstößen durch ein Ordnungsamt dürfen zudem nicht routinemäßig an Dritte übermittelt werden.

-Die Ermittlungen zu möglichen Verstößen gegen die Rückkehrpflicht von Mietwagen stellen eine hoheitliche Tätigkeit dar. Diese kann nicht ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage – auch nicht teilweise – auf Private übertragen werden.

-Jeder Bürger hat ein Recht darauf, dass alle über ihn erhobenen Daten von einer öffentlichen Stelle im Sinne des HDSG vertraulich behandelt und nur im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Verwendungszwecke verarbeitet werden. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn diese Daten durch die Polizei oder eine Ordnungsbehörde im Rahmen von Verfahren nach dem HSOG oder dem OWiG erhoben werden.

-Die Ermittlungen zu möglichen Verstößen gegen die Rückkehrpflicht von Mietwagen stellen eine hoheitliche Tätigkeit dar. Diese kann nicht ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage – auch nicht teilweise – auf Private übertragen werden.

Quelle: http://www.datenschutz.hessen.de/_old_co...tb33/k06p05.htm

Bem.: Ich folge daraus...das es mit dem Datenschutz nicht vereinbar ist, einem Mietwagenfahrer einen (bezahlten) Spitzel ins Auto zu setzen um Beweise für Verstöße gegen die Rückkehrpflicht zu sammeln! Die Behörden und Gerichte dürfen belastendes Material aus solchen illegalen Aktionen auch nicht gegen den Beklagten verwenden!


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#2

RE: Die Überprüfung der Rückkehrpflicht ....

in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 12.04.2012 20:31
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Das ist ja interessant.

Ich interpretiere es so, dass lediglich die amtlichen Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, oder Dritte durch öffentliche Stellen nicht mit deren Erhebung beauftragt werden dürfen.

Rein private Ermittlungen zwischen Wettbewerbern sehe ich davon nicht betroffen. Denn das hieße ja auch, dass jedwede private Ermittlungen, beispielsweise gegen Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens, keine rechtliche Relevanz hätten.


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#3

RE: Die Überprüfung der Rückkehrpflicht ....

in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 12.04.2012 21:57
von Anonymous

Ich muß zugeben, das ich Zweifel habe wie ich das auslegen soll! Das kann man so oder so auslegen, je nach Standpunkt! Es hat ja Kreise gezogen, als bekannt wurde das Lidl seine Verkäuferinnen sogar auf der Toilette mit Kameras ausspähte! Ich muß sagen ich bin ein wenig ratlos wie man das auslegen soll. Auf jeden Fall gibt einem das zu denken!

Auf der einen Seite kann man jedes Mytaxi über GPS orten, das geschieht auf freiwilliger Basis mit Einverständnis desjenigen der Mytaxi benutzt, und auf der anderer Seite frage ich mich, ob das überhaupt erlaubt ist einen Mietwagenkonkurrenten hinterherzufahren und ihn dabei zu filmen oder zu fotografieren um ihm ein Rechtsverstoß nachzuweisen, denn das sind ja die in der Expertise geschilderten hoheitlichen Aufgaben! Ich kann der Behörde einen Hinweis auf den Verdacht geben, das ein Rechtsverstoß vorliegen könnte, aber die Ermittlungen sind dann Aufgabe der Behörden! Ständig hinter einem Wettbewerber hinterher zu fahren, könnte man als Stalking auslegen, und das ist eine Straftat! Ziemlich kniffelige Sache! Eindeutig ist nur das die Ermittlungsbehörde ihre Erkenntnisse nicht an Dritte weitergeben darf. Also auch nicht an das Taxiunternehmen!


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#4

RE: Die Überprüfung der Rückkehrpflicht ....

in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 14.04.2012 15:26
von Anonymous

Na, das liest sich doch gut!
Die Blauen werden niemals untergehen!


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#5

RE: Die Überprüfung der Rückkehrpflicht ....

in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 15.04.2012 18:04
von Taxi-Driver • Besucher | 16 Beiträge

Oh Mann Gast-Schreiber, frag doch mal bei Mini nach was man so für Möglichkeiten hat und was andere dürfen um einen Blauen aus den Verkehr zu ziehen....So viel Blödsinn habe ich ja noch nie gelesen.


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#6

RE: Die Überprüfung der Rückkehrpflicht ....

in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 15.04.2012 19:02
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Zitat von Taxi-Driver
Oh Mann Gast-Schreiber, frag doch mal bei Mini nach was man so für Möglichkeiten hat und was andere dürfen um einen Blauen aus den Verkehr zu ziehen....So viel Blödsinn habe ich ja noch nie gelesen.



Ja, da hat man einschlägige Erfahrung damit. Bei Maxi aber auch.


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#7

RE: Die Überprüfung der Rückkehrpflicht ....

in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 01.06.2012 21:58
von Anonymous

Hat jemand schon einen von den "Gelben" mit Dachzeichen gesehen?
Wandeln die jetzt etwa auch noch?
Das heißt ja noch weniger Platz auf den Ständen.
Dann fehlen jetzt ja nur noch die "Blauen".


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#8

RE: Die Überprüfung der Rückkehrpflicht ....

in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 02.06.2012 13:39
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Dann brauchen wir eben einen Dienst


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#9

RE: Die Überprüfung der Rückkehrpflicht ....

in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 02.06.2012 14:48
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Dann brauchen wir eben einen Dienstplan für den Bahnhof. Bereitstellungsrecht dann nur alle zwei, drei oder vier Tage.


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#10

RE: Die Überprüfung der Rückkehrpflicht ....

in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 03.06.2012 13:03
von Taxi Taxi • Besucher | 118 Beiträge

Wir brauchen einfach ein klares und gnadenloses Durchgreifen der Stadt,dem Zoll sowie dem Finanzamt , dann fliegen mit Sicherheit eine Menge weg und es wären wieder faire und normale Bedingungen....Ständige Kontrollen , abgleich der Daten mit der Arge sowie dem Arbeitsamt ...400€ und weniger Anmeldungen stinken bis zum Himmel , da muss jeder Stein umgedreht werden......... Der Ehrliche ist doch der Dumme in dem Gewerbe und die Behörden schauen zu.......
Geringe Anmeldungen, Steuerhinterziehung , Hartz4 er , Arbeitslose und Insolvente verdienen sich ne goldene Nase auf kosten der Allgemeinheit und die Unternehmer die das Gewerbe ehrlich betreiben wollen sind die DUMMEN......


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#11

RE: Die Überprüfung der Rückkehrpflicht ....

in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 03.06.2012 17:10
von Gelber • Besucher | 31 Beiträge

@ Taxi Taxi

Zitat
...400€ und weniger Anmeldungen stinken bis zum Himmel , da muss jeder Stein umgedreht werden.........



Ich gebe Dir in Allem Recht, aber bitte nur nicht alle Minijobber in einen Topf werfen!
Leider sind andere Arbeitsverhältnisse kaum zu bezahlen und wenn die Minijobs ehrlich abgerechnet sind, ist nichts dagegen zu sagen!


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#12

RE: Die Überprüfung der Rückkehrpflicht ....

in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 03.06.2012 19:22
von Graupen Fan • Moderator | 1.076 Beiträge

Zitat von Gelber
........und wenn die Minijobs ehrlich abgerechnet sind, ist nichts dagegen zu sagen!




Jep!!


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#13

RE: Die Überprüfung der Rückkehrpflicht ....

in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 03.06.2012 21:55
von Taxi Taxi • Besucher | 118 Beiträge

Zitat von Gelber
@ Taxi Taxi

Zitat
...400€ und weniger Anmeldungen stinken bis zum Himmel , da muss jeder Stein umgedreht werden.........



Ich gebe Dir in Allem Recht, aber bitte nur nicht alle Minijobber in einen Topf werfen!
Leider sind andere Arbeitsverhältnisse kaum zu bezahlen und wenn die Minijobs ehrlich abgerechnet sind, ist nichts dagegen zu sagen!




klar sind andere verhältnisse nicht bezahlbar...es kann aber nicht sein das taxi fahren das schlupfloch für insolvente und hartz4er ist.....
6 - 7 tage fahren , 2000verdienen und überall abräumen..da könnte ich kotzen


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#14

RE: Die Überprüfung der Rückkehrpflicht ....

in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 03.06.2012 22:11
von Gelber • Besucher | 31 Beiträge

Zitat
6 - 7 tage fahren , 2000verdienen und überall abräumen..da könnte ich kotzen



Na, das sehe ich genauso. Wie sich so etwas verschleiern lässt ist mir aber auch ein Rätsel.
Umsatz, gefahrene Km, Diesel, Reparaturen und die Löhne müssen doch in einem glaubhaften Verhältnis stehen.


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