#1

Konzessionsverlängerung

in Pflichtfahrgebiet 04.05.2010 19:49
von Freibeuter • 82 Beiträge

Heute hab ich das erste mal gehört,das die Stadt Lübeck zu den schon happigen 190.-€ für eine Konzessionsverlängerung
noch 25.- € zusätzlich kassiert,wenn die Taxifarbe von Hellelfenbein abweicht.**
Kann das jemand bestätigen?
Gibt es einen Link zu einer Gebührenverordnung ?

Ich hab im Sommer 2006 noch 30.-€ nach Kiel für eine Sondergenehmigung überwiesen,die eigentlich weiter gültig ist.
Das Land hat kurz danach die Farbe allgemein freigegeben.Wofür sind jetzt die 25.-€???
Zahlen wir denn auch drauf,wenn wir ein von der Marke mit dem Stern abweichendes Fahrzeug betreiben?

**25,-€ bei schwarz,...ob für silber oder weiss mehr oder weniger,wer weiß???


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#2

RE: Konzessionsverlängerung

in Pflichtfahrgebiet 04.05.2010 22:58
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Das wäre ein Frage, die auch im DAS! gut angebracht wäre.

Beantworten kann ich Dir die allerdings nicht.

Offiziell kann es aber eigentlich keine Freigabe geben, da die Vorschrift nach wie vor Gültigkeit hat. Es gilt also eine Ausnahmegenehmigung. Denkbar wäre aber, wie bei der Werbung ausserhalb der Türflächen, dass hierfür jährlich neu abgedrückt werden muß. Das Land kann zudem die Handhabung an die Genehmigunsbehörden übertragen haben.


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#3

RE: Konzessionsverlängerung

in Pflichtfahrgebiet 01.09.2010 07:09
von Graupen Fan • Moderator | 1.076 Beiträge

Zitat von Freibeuter
Heute hab ich das erste mal gehört,das die Stadt Lübeck zu den schon happigen 190.-€ für eine Konzessionsverlängerung
noch 25.- € zusätzlich kassiert,wenn die Taxifarbe von Hellelfenbein abweicht.**
Kann das jemand bestätigen?
Gibt es einen Link zu einer Gebührenverordnung ?

Ich hab im Sommer 2006 noch 30.-€ nach Kiel für eine Sondergenehmigung überwiesen,die eigentlich weiter gültig ist.
Das Land hat kurz danach die Farbe allgemein freigegeben.Wofür sind jetzt die 25.-€???
Zahlen wir denn auch drauf,wenn wir ein von der Marke mit dem Stern abweichendes Fahrzeug betreiben?

**25,-€ bei schwarz,...ob für silber oder weiss mehr oder weniger,wer weiß???



Es wird bei der Verlängerung nur die Verwaltungsbebühr von 190,00 EUR fällig!
Die abweichende Farbe z.B. Schwarz od. Blau wird nicht mit einer gesonderten Gebühr belegt.
Übrigens kann diese Gebühr nach dem PBefGKostV zwischen 100,00 und 1465,00 Euro betragen.
Neu ist auch, das es nach mindesten 25 Jahren erstmals einen Genehmigungsbescheid mit Begründung gibt.


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