Natürlich ist die erlaubt, solange im Pflichtfahrgebiet der Taxameterpreis die Abrechungsgrundlage ist. Außerhalb stellt sich die Frage nicht. Sitzplatzweise Vermietung im Mietwagen ist verboten, denn der darf nur im Ganzen gemietet werden, von demjenigen, der auch Zweck und Ziel der Fahrt bestimmt. Und bei diesen Transfers handelt es sich häufig um Mietwagen. Da ist der Hebel für den wettbewerbsrechtlichen Ansatz.