In Antwort auf
RE: AZ • Absender: Rettich, 21.02.2016 13:54
Das mit dem Zeitpunkit dürfte nun auch kein Geheimnis mehr sein, ich habe jedenfalls ab Sonnabend morgen keinen der betroffenen Wagen gesehen.
Man darf gespannt sein, wie es weiter geht im Hinblick auf etwaige Rechtsmittel.
Nur gut, dass im Falle einer evtl. folgenden Betriebsaufgabe die Kündigungsfristen für die angestellten Fahrer unberührt bleiben. Was ist eigentlich dran an dem Gerücht, dass im Falle einer Arbeitslosmeldung geprüft wird, in wie weit in der Vergangenheit der Mindestlohn auch tatsächlich gezahlt wurde?
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