In Antwort auf
Zusammen mit dem neuen Tarif wird es noch eine Neuerung in der Lübecker Tarifordnung geben - einen Bußgelkatalog für Verstöße gegen die Tarifordnung.
Allen möglichen Verstößen ist eines gemeinsam: Es wird immer der Unternehmer haftend gemacht werden.
Beispielsweise wird der Ausrede, dass man ja nichts dafür könne, wenn der Fahrer ohne Uhr fahre, wie folgt ein Riegel vorgeschoben werden,
Zitat: "Ordnungswidrig im Sinne (...) handelt, wer als Taxiunternehmer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen §1 Abs. 2 andere, als die nach dieser Verordnung festgesetzen Entgelte anwendet oder anwenden lässt"
Die Formulierungen "fahrlässig" und "anwenden lässt" setzen in jedem Fall immer den Unternehmer für das Handeln seiner Mitarbeiter in Verantwortung.
Weitere Regelungen beziehen sich u.a. auf die Anzeigepflicht von Festpreisvereinbarungen oder die Anwendung von Wartezeiten.
Der Katalog wird einen Strafrahmen von bis zu 10.000€ vorsehen.
![]() 0 Mitglieder und 1 Gast sind Online Besucherzähler Heute waren 29 Gäste , gestern 76 Gäste online |
![]()
Das Forum hat 652
Themen
und
6527
Beiträge.
Heute waren 0 Mitglieder Online: |
![]() | Forum Software ©Xobor.de | Forum erstellen |